Prävention und Schutz gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Auf dieser Seite finden sich einzelne Präventionsmaßnahmen des Posaunenwerkes der Ev. Kirche im Rheinland zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gegen sexualisierte Gewalt. Diese Maßnahmen sind Bausteine eines umfassenden Präventions- und Schutzkonzeptes, welches im Moment erarbeitet und weiterentwickelt wird. Ziel des Konzeptes ist das Festhalten von Maßnahmen, Projekten und Aktionen, die den Schutz vor Gewalt und Kindeswohlgefährdung innerhalb des Posaunenwerkes vorantreiben soll.

Selbstverpflichtung

Personen, die regelmäßig für das Posaunenwerk im Bereich Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, (bspw. Posaunenwarte, regelmäßige Lehrgangsdozentinnen und -dozenten), müssen zuvor eine Verpflichtungserklärung ( Schutzkonzept Selbstverpflichtung ) unterschreiben sowie alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Sie werden nach Möglichkeit von der Ansprechstelle der EKiR geschult.

Grundsätze für Veranstaltungen

Veranstaltungen des Posaunenwerks, an denen Kinder und Jugendliche beteiligt sind, werden durch den Landesposaunenwart nach Art, Ablauf, Dauer, Inhalten, Raumsituation etc. daraufhin beurteilt, ob sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vollständig ausgeschlossen werden kann. Dies ist insbesondere dann nicht der Fall, wenn Übernachtungen Teil der Veranstaltung sind und/oder teilnehmende Kinder und Jugendliche mitunter allein oder in kleinen Gruppen agieren.

Kann sexualisierte Gewalt im Rahmen einer Veranstaltung nicht vollständig ausgeschlossen werden, so gelten folgende Maßnahmen:

  1. Leitungs- und Betreuungspersonen müssen zuvor die og. Verpflichtungserklärung unterschreiben, sowie ein erweitertes Führungszeugnis nicht älter als 6 Monate vorlegen. Dies ist nicht notwendig, wenn die Personen regelmäßig für das Posaunenwerk tätig sind und die Verpflichtungserklärung und das Führungszeugnis bereits im Rahmen dieser Tätigkeit vorgelegt haben.
  2. Für die Veranstaltung werden vom LPW jeweils eine mitwirkende männliche und weibliche Vertrauens-/Ansprechperson benannt, die den Eltern mit den Veranstaltungsinformationen sowie den teilnehmenden Kindern und Jugendlichen vor Ort mitgeteilt werden.

Vertrauenspersonen

Der Vorstand des Posaunenwerkes hat zwei Vertrauenspersonen benannt. An diese Personen oder eine von beiden können sich Betroffene oder auch andere wenden bei einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt oder bei Unsicherheit, ob es sich um einen Verdacht handeln könnte. Die Vertrauenspersonen nehmen deren Angaben und Fragen auf und wissen, wie die weiteren Verfahrenswege sind. Sie beraten und unterstützen.

Vertrauenspersonenen und ihre Kontaktdaten:

Astrid Neuhaus

astrid.neuhaus@posaunenwerk-rheinland.de

Andrea Lehmann

Tel. 06841 630922
andrea.lehmann@posaunenwerk-rheinland.de

Die Vertrauenspersonen werden von der Ansprechstelle der EKiR geschult.

Die Ansprechstelle der Ev. Kirche im Rheinland (https://ansprechstelle.ekir.de) bietet Betroffenen, deren Angehörigen und anderen Ratsuchenden ebenfalls vertrauliche Beratung an. Ansprechpartnerin Claudia Paul ist unter Tel. 0211 3610-312 zu erreichen.

Darüber hinaus gibt es vom Posaunenwerk oder der Ev. Kirche unabhängige Beratungsangebote wie die „Nummer gegen Kummer“ (Tel. 116 111), an die sich Betroffene oder Eltern auch direkt wenden können.

Fortbildung und Beratung der Mitgliedschöre

Das Thema „Prävention und Schutz gegen Sexualisierte Gewalt gegen Kinder- und Jugendliche“ wird in Fortbildungen des Posaunenwerks für Chorleitung, Jungbläserausbildung und ähnliche Formate implementiert.

Das Posaunenwerk bietet seinen Mitgliedschören Orientierung und Unterstützung bei der Erarbeitung und Umsetzung eigener Konzepte gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.